Kühlsystem
HINWEIS |
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Sachschaden! |
Sachschaden durch Überhitzung! Das Antriebssystem ist ausschließlich für den Betrieb im geschlossenen Kühlkreislauf mit Wärmetauscher bestimmt. Der Betrieb ohne vorgeschriebene Flüssigkeitskühlung ist nicht zulässig. Das Antriebssystem überhitzt und wird dadurch zerstört. Gegenmaßnahmen:
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HINWEIS |
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Sachschaden! |
Sachschaden durch Kondenswasserbildung (Betauung)! Wenn die Oberflächentemperatur der Kühlplatte oder der gekühlten Motoren unter den Taupunkt sinkt, schlägt sich das in der Luft gebundene Wasser auf der Oberfläche nieder. Der Taupunkt ist abhängig von Umgebungstemperatur und der Luftigkeit. Gegenmaßnahmen:
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Warnung vor unter Druck stehenden Leitungen! Geschlossene Kühlkreisläufe stehen unter hohem Druck. Das Öffnen des Kreislaufes unter Überdruck kann zu Verletzungen durch austretende Kühlflüssigkeit führen. Leitungen können sich durch die plötzliche Druckänderung losreißen oder unkontrolliert bewegen. Gegenmaßnahmen:
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