EMV Hinweise

Nach dem EMV-Gesetz ist der Hersteller und Lieferant der Gesamtanlage verantwortlich für die Einhaltung der Grenzwerte dieser Anlage.

Die EU Maschinenrichtlinie verlangt die Einhaltung der EMV-Grenzwerte für die komplette Maschine / Anlage. Nur durch die Summe aller Einzelmaßnahmen in einer Anlage auf Seite des Maschinenherstellers und der Lieferanten kann dies erreicht werden:

 

Bedingt durch das Schaltungsprinzip, erzeugen Geräte mit Mikroprozessoren Funkstörspannungen. Durch geeignete Maßnahmen werden diese Störpegel auf die gesetzlich zugelassenen Höchstwerte begrenzt. Die optimale Wirkung wird nur erreicht durch EMV-gerechte Installation und Verkabelung, Erdung und Schirmung.

 

Bei allen elektromagnetischen Geräten der Gesamtanlage muss die beim Schalten auftretende Induktionsspannung durch geeignete Schutzbeschaltung begrenzt werden. Empfehlungen für optimale Schutzmaßnahmen liefert der jeweilige Hersteller der Schaltgeräte.